VG München: Nachbareilantrag gegen Baugenehmigung, Unbestimmtheit der Baugenehmigung (verneint), Keine Abstandsflächen bei zulässigem Grenzanbau, Einheit von Mauer und daran angebrachtem Zaun, Bebauungsplan, Drittschützende Wirkung von Festsetzungen, Überbaubare Grundstücksflächen, Gebot der Rücksichtnahme, Erdrückende Wirkung (verneint), Abweichung von den Abstandsflächen, Geschlossene Bauweise, Terrassengeschoss
Beschluss vom 26.03.2025 – M 8 SN 25.1296